Kryptowährungen stellen ein virtuelles System zum Austausch von Werten dar. Quasi eine (inoffizielle) Onlinewährung. Grundsätzlich sind Kryptowährungen so konzipiert, dass es keine zentrale Institution gibt, die die Verwendung der Währung oder ihren Wert regulieren kann. Die Regeln, die die Funktionsweise einer Kryptowährung festlegen, werden als sogenanntes Protokoll beschrieben und automatisiert ausgeführt.
Grundsätzlich kann jeder, der Zugang zum Internet hat, seine eigene Kryptowährung starten. Viele der benötigten Bausteine wie die nötigen Programme sind frei verfügbar. Die eigentliche Herausforderung ist dabei nicht das Erstellen einer neuen Währung, sondern der Aufbau einer großen Nutzerbasis, die der neuen Währung einen gewissen Wert beimisst. Der Wert einer Währung bzw. eines Tauschnetzwerks ist maßgeblich von der Teilnehmerzahl abhängig. Eine neue Währung muss somit im Normalfall eine technische Neuerung bieten, die relevant genug ist, um die „Kosten“ des Umstiegs für Benutzer zu rechtfertigen.
Die Frage, ob es sich bei Kryptowährungen um Geld handelt, muss sowohl aus funktionaler als auch aus rechtlicher Perspektive betrachtet werden. Funktional muss Geld drei grundsätzliche Funktionen erfüllen: Werterhalt, Rechnungseinheit, Tauschmittel. Obwohl Kryptowährungen entworfen wurden, um Geldwerte darzustellen, erfüllen Sie die funktionalen Anforderungen aktuell nur teilweise. Die hohe Volatilität begrenzt die Fähigkeit zum Werterhalt. Sie kann auch nur schlecht gesteuert werden, da eben eine zentrale Instanz fehlt, die währungspolitisch intervenieren könnte. Weiters werden Kryptowährungen aktuell kaum als Rechnungseinheit benutzt. Aus der rechtlichen Sicht können Regierungen entscheiden, ob sie Kryptowährungen als gesetzliches Zahlungsmittel anerkennen. In El Salvador wurde Bitcoin vor kurzem zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel erhoben, was aber ganz klar die Ausnahme darstellt. In Österreich gelten Kryptowährungen nicht als Geld/Zahlungsmittel oder Finanzprodukt im herkömmlichen Sinn. Sie gelten als unkörperliche Wirtschaftsgüter, sind also gleich geregelt wie zum Beispiel
Patente, Lizenzen oder Markenrechte.
Es gibt bei uns wenige Geschäfte und Unternehmen, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptieren. Dafür ist der Preis für die meisten Anwendungen zu volatil. Preise werden je nach Währung und Plattform sehr unterschiedlich ermittelt, der Preis der großen Währungen wird über externe Märkte (auf den Wechselstuben) festgelegt. Es gibt aber Kryptowährungen, deren Preis mehr an konventionelle Währungen oder Assets gebunden ist, sogenannte „stablecoins“. Wie die Preise der Produkte in Kryptowährung bei Händlern ermittelt werden, ist schwer gesamtheitlich zu beantworten. Das wird vermutlich vom Anbieter abhängen und wie sich dieser gegen Wertschwankungen der Kryptowährung absichern möchte bzw. wie konkurrenzfähig der Preis in Kryptowährung sein muss. In der Regel wird der Preis aber in einer „konventionellen“ Währung gebildet und dann umgerechnet. Die Kryptowährung ist nicht direkt die Rechnungseinheit.
Aufgrund ihres besonderen rechtlichen Status (kein gesetzliches Zahlungsmittel oder Finanzprodukt) gelten spezielle Regeln. Kursgewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen werden nicht wie ein Ertrag aus dem Handel zum Beispiel mit Aktien am Kapitalmarkt mit Kapitalertragssteuer belegt. Gewinne aus Kryptowährungen müssen aber in der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Auch ausschlaggebend für die Berechnung ist der Haltezeitraum. Nur Verkäufe von Kryptowährungen mit einer Haltedauer unter einem Jahr müssen so versteuert werden. Die Situation wird etwas komplizierter, wenn die Kryptowährung zinstragend veranlagt, das heißt, etwa an einen anderen Teilnehmer verliehen wird.
• Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html
Einerseits aufgrund ihres Energieverbrauchs, wenn die Währungen den PoW-Prozess nutzen. Andererseits auch, weil Kryptowährungen einige unserer bestehenden Finanzregulierungen umgehen oder schwerer umsetzbar machen. Beispielsweise wird die Strafverfolgung im Bereich Geldwäsche und Terrorfinanzierung durch Kryptowährungen erschwert. Ein weiterer kontroverser Punkt ist die Funktion, die Kryptowährungen aktuell erfüllen. Anders als beworben verwenden die meisten Teilnehmer Kryptowährungen nicht, um Zahlungen zu tätigen, sondern ausschließlich als spekulatives Investmentinstrument. Kryptowährungen sind ein interessantes Studienobjekt, Ideen wie die einer globalen Währung oder Zugang zum Finanzsystem für jede und jeden klingen vielversprechend. Nichtsdestotrotz sollte der Einsatz von Kryptowährungen sehr überlegt geschehen, da deren Adaption mit einer immensen Veränderung unseres Finanzsystems einhergeht. Die dadurch ausgelösten Veränderungen und deren Einflüsse sind oft sehr schwer abzuschätzen und ganz sicher nicht immer positiv. So tiefgreifende Eingriffe in unsere Gesellschaft sollten wohlüberlegt sein.
Experten: Michael Fröwis, M. Sc., und Dr. Svetlana Abramova, Institut für Informatik der Universität Innsbruck