Mag. Christian Leitner, Leiter Kundencenter Freie Berufe in der Tiroler Sparkasse, erklärt im Interview die besten Investitionsmöglichkeiten.
Christian Leitner: Der Gewinnfreibetrag wurde 2010 eingeführt. Damit wurde für Unternehmer und Freiberufler ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes bei Dienstnehmern geschaffen. Für die ersten 30.000 Euro Gewinn beträgt der Freibetrag 13 Prozent. In Geld ausgedrückt heißt das: Von 30.000 Euro Gewinn müssen Sie nur 26.100 Euro versteuern.
Dann müssen zwei Dinge unterschieden werden. Bei den ersten steuerbegünstigten 30.000 Euro sprechen wir vom Grundfreibetrag, der jedem zusteht. Alles was darüber hinausgeht, wird ebenfalls mit bis zu 13 Prozent steuerlich begünstigt. Allerdings nur, wenn der Betrag investiert wird. Hier sprechen wir vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Wer dieses Geld richtig investiert, kann zusätzlich Steuern sparen.
Exakt. Aber auch dazu gibt es eine Vorgeschichte. Wegen einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 konnten Gewinne, abgesehen von Investitionen in Sachgüter, nur noch in Wohnbauanleihen steuerbegünstigt investiert werden. Diese brachten aber kaum Erträge. 2017 wurde diese Beschränkung aufgehoben. Jetzt dürfen Unternehmer und Freiberufler wieder in Wertpapiere und Fonds investieren, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen.